Fußpflege

Leistungen und Preise der Fußpflegebehandlungen



Fachfußpflege (auch für Diabetiker)
Anamnese, Fußbad, Nägel kürzen, Hornhaut entfernen, Behandlung von Druckstellen etc. nach Aufwand, Abschlußpflege.
ca. 30 Minuten
ab 28,- €
Kosmetische Wellnessfußpflege
Anamnese, Fußbad auf Wunsch gerne mit getrockneten Blüten, Nägel kürzen, Hornhaut entfernen, Abschlußpflege.
ca. 30 Minuten
ab 28,- €
Lackieren der Nägel
ca. 5 Minuten
ab 5,- €
French Gel oder Shellac (hält ca. 3 Wochen) inklusive Wellnessfußpflege
ca. 60 Minuten

ab 53,- €

Wir bieten kosmetische Fußpflege und auch Fachfußpflege an. Die Bezeichnung medizinische Fußpflege wird laut Gesetz nur noch den Podologen überlassen. Vor jeder Behandlung findet eine Analyse des Fußes statt und wir teilen Ihnen mit ob wir Sie behandeln können und dürfen.


Abrechnung mit der Krankenkasse


Generell ist es den Podologen vorbehalten, eine Fußpflegebehandlung über Rezept direkt mit den Krankenkassen abzurechnen. Als Fußpflegerin, die nicht im Sinne des Podologengesetzes (PodG) ausgebildet ist, haben Sie auf die Abrechnung mit den Krankenkassen keinen Rechtsanspruch. 

Es gibt in einigen Fällen Ausnahmeregelungen, von denen Patienten, Krankenkasse und Fußpfleger – also Nicht-Podologen – profitieren. Patienten, die an Diabetes mellitus leiden, können z.B. dazu gehören.

In Deutschland stehen den rund 5000 zugelassenen Podologen etwa 9 Millionen Diabetiker gegenüber, die alle einen Anspruch auf die Erhaltung ihrer Fußgesundheit haben. Mit der Anzahl der niedergelassenen Podologen kann eine flächendeckende Versorgung nicht gewährleistet werden. Diese klinische Unterversorgung der Diabetiker kann zu erheblichen Mehrkosten für das Gesundheitssystem führen und hohe Folgekosten bewirken. 

Die regelmäßige Fußpflegebehandlung ist eine nachgewiesene Diabetes-Prophylaxe und mindert bei Diabetes-Patienten das Risiko des diabitischen Fußsyndroms.

Einige Krankenkassen übernehmen daher die Kosten der Fußpflegebehandlung auch bei Nicht-Podologen. Hier ist die gängige Praxis, dass der Patient die Quittung über die erbrachte Fußpflegebehandlung selbst bei der Kasse einreicht. 

Art und Umfang der Behandlung muss mit den Krankenkassen abgestimmt sein. In der Regel erwarten die Kassen eine Fußpflege inkl. Fußbad und Fußmassage in einem Zeitfenster von 55 Min. – dafür erstatten die Kassen zwischen € 26 und € 28. Eine Quittung muss entsprechend der Kassen-Vorgaben ausgestellt werden. Für diese Regelung gibt es jedoch keinen Rechtsanspruch.